Gläubigerausschuss
In größeren Insolvenzverfahren nimmt auch der Gläubigerausschuss (neben der Gläubigerversammlung) die Rechte der Gläubiger wahr.
In größeren Insolvenzverfahren nimmt auch der Gläubigerausschuss (neben der Gläubigerversammlung) die Rechte der Gläubiger wahr.