Bargeschäft
Der Schuldner erhält für seine Rechthandlung unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung. Dieses Bargeschäft kann in der Regel nicht angefochten werden.
Der Schuldner erhält für seine Rechthandlung unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung. Dieses Bargeschäft kann in der Regel nicht angefochten werden.