Erbschleicherei
Dieses Wort steht nicht als Straftatbestand im Gesetz.
Ein strafrechtlicher Mix aus Nötigung, Betrug, Schwarzarbeit und Ausnutzung einer wehrlosen Person kann unter dem Titel „Erbschleicherei“ auftreten.
Dieses Wort steht nicht als Straftatbestand im Gesetz.
Ein strafrechtlicher Mix aus Nötigung, Betrug, Schwarzarbeit und Ausnutzung einer wehrlosen Person kann unter dem Titel „Erbschleicherei“ auftreten.