Betreuungsverfügung
Ist jemand auf Grund einer Erkrankung (körperlich oder seelisch) nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, stellt ihm das Gericht einen Betreuer zur Seite.
Ist jemand auf Grund einer Erkrankung (körperlich oder seelisch) nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, stellt ihm das Gericht einen Betreuer zur Seite.