Arbeitsrecht für Kliniken
Spezialrechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Klinikarbeitnehmern und Klinikarbeitgebern, sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen von Klinikarbeitnehmer und Klinikarbeitgebern regelt.
Spezialrechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Klinikarbeitnehmern und Klinikarbeitgebern, sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen von Klinikarbeitnehmer und Klinikarbeitgebern regelt.