Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Das Gesetz zur Regelung von Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) wird von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen.
Das Gesetz zur Regelung von Arbeitnehmerüberlassung. Der Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) wird von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen.