Ausgleichsanspruch
Bei Vertragsbeendigung kann dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn beispielsweise dem Unternehmer durch die von ihm neu vermittelten Kunden auch nach Vertragsbeendigung ein Vorteil verbleibt.
Bei Vertragsbeendigung kann dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn beispielsweise dem Unternehmer durch die von ihm neu vermittelten Kunden auch nach Vertragsbeendigung ein Vorteil verbleibt.