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Wann macht das Ausschlagen der Erbschaft Sinn?

Mit einer Ausschlagung des Erbes kann man sich von einem nicht gewollten Erbe lösen. Das ist allgemein bekannt. Wenn es jedoch tatsächlich zu einem Erbfall kommt, muss der Erbe innerhalb kurzer Zeit entscheiden, ob er das Erbe tatsächlich ausschlagen möchte.
Informierte Erben können sich eine Menge Ärger ersparen, denn nicht immer ist eine Ausschlagung des Erbes ratsam!

Wir zeigen auf, was Betroffene wissen müssen!

Was bedeutet es, wenn man das Erbe ausschlägt?

  • Gemäß § 1922 BGB geht eine Erbschaft kraft Gesetzes, ohne das es des Wissens und Wollens des Erben bedarf, auf diesen über.
  • Gemäß § 1942 Abs. 1 BGB kann der Erbe gegenüber dem Nachlassgericht die Ausschlagung erklären und sich so der Erbschaft entledigen.
  • Gemäß § 1944 BGB muss die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nachdem der Erbe von der Erbschaft erfahren hat, erfolgen.
  • Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden.

Wann ist das Ausschlagen der Erbschaft nicht mehr möglich?

  • Die Ausschlagung des Erbes ist nicht mehr möglich, wenn die Erbschaft durch eine ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten angenommen wurde. Beispielsweise wird eine Annahme der Erbschaft vermutet, wenn Geld von dem Konto des Erblassers abgehoben wird oder Forderungen bezüglich des Nachlasses durch den Erben geltend gemacht werden.
  • Die Anfechtung der Ausschlagung ist auch in diesen Konstellationen noch möglich.

Wer erbt, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde?

Die Auswirkungen richten sich danach, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge greift. Wenn ein Testament oder Erbvertrag vorliegt, muss untersucht werden, ob der Erblasser einen Ersatzerben bestimmt hat.

  • Soweit ein Ersatzerbe bestimmt wurde, erbt dieser anstelle des Ausschlagenden.
  • Soweit kein Ersatzerbe bestimmt wurde, muss die Verfügung des Erblassers gegebenenfalls nach den gesetzlichen Regelungen ausgelegt werden.

Wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, muss ein Ersatzerbe nach der gesetzlichen Erbfolge bestimmt werden.

  • Die Ausschlagung hat zur Folge, dass die Erbschaft als von Anfang an nicht angefallen betrachtet wird.
  • Das ausgeschlagene Erbe geht an denjenigen, der berufen worden wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Erbberechtigt ist somit der nach der gesetzlichen Erbfolge Nächstberufenen.
  • Die Erbschaft geht an den Ersatzerben nicht erst zum Zeitpunkt der Ausschlagung über, sondern gilt rückwirkend als ab dem Erbfall angefallen.

Kann eine Ausschlagung rückgängig gemacht werden?

Eine Ausschlagung kann angefochten werden. Nach einer erfolgreichen Anfechtung wird die Ausschlagung wirkungslos.

  • Für eine Anfechtung der Ausschlagung muss sich der Anfechtende auf einen gesetzlichen Anfechtungsgrund berufen können.
  • Für die Anfechtung gilt eine Frist von 6 Wochen. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Erbe seinen Irrtum bemerkt hat.
  • Die Anfechtung muss gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden.

Wann könnte eine Ausschlagung hilfreich sein?

  • Das Erbe wird häufig ausgeschlagen, wenn zu dem Nachlass hohe Schulden gehören, für die der Erbe aufkommen müsste (Überschuldung).
  • Das Erbe wird auch regelmäßig bei einer befürchteten oder tatsächlichen Wertlosigkeit des Nachlasses ausgeschlagen.

Wann ist von einer Ausschlagung abzuraten?

  • Wenn die Erben unsicher sind, ob sich die Erbschaft lohnt, sollte die Ausschlagung nicht überstürzt erklärt werden. Wichtig ist es, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen.
  • In diesen Konstellationen stehen den Erben mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um eine Haftung mit dem eigenen Vermögen zu verhindern (z.B. Die Nachlassinsolvenz).

Kann nur ein Teil der Erbschaft ausgeschlagen werden?

  • Die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft kann nicht auf bestimmte Vermögenswerte beschränkt werden.
  • Die Annahme oder Ausschlagung unter einer Bedingung oder eine Befristung ist ebenfalls nicht möglich.

Fallen Kosten an, wenn man die Erbschaft ausschlägt?

  • Wenn die Erbschaft vor dem Nachlassgericht ausgeschlagen wird, fällt eine Gebühr von mindestens 30 Euro an. Die Gebühr bestimmt sich nach dem Geschäftswert. Der Geschäftswert wird wiederum auf Basis des Wertes des betroffenen Vermögens, also dem Nachlasswert oder des betroffenen Bruchteils nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Beurkundung berechnet.
  • Wenn ein Notar beauftragt wurde die Ausschlagungserklärung anzufertigen und zu beurkunden, kommt zu den bereits genannten Gebühren noch eine Umsatzsteuer hinzu.

Kann auch ein Vermächtnis ausgeschlagen werden?

Die Ausschlagung eines Vermächtnisses weicht stark von der Ausschlagung einer Erbschaft ab, da durch die Ausschlagung eines Vermächtnisses keine gegenüber jedermann geltende Rechtsänderung eintritt.

  • Ein Vermächtnis umfasst jede Zuwendung eines Vermögensvorteils durch den Erblasser, die nicht an einen Erben, sondern an einen Dritten gehen soll.
  • Ein Vermächtnis kann jederzeit ab dem Eintritt des Erbfalls und ohne das eine Frist zu beachten ist, gegenüber dem Erben ausgeschlagen werden.
  • Die Ausschlagung muss gegenüber dem beschwerten Erben erklärt werden.
  • Das Vermächtnis kann nicht mehr ausgeschlagen werden, wenn der Vermächtnisnehmer es angenommen hat.
  • Mit der Ausschlagung gilt das Vermächtnis als von Anfang an nicht angefallen und geht an denjenigen der berechtigt wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalles nicht gelebt hätte oder es erlischt.

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