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Verspielt Wirecard den Ruf der deutschen Startups?

Wirecard schien der Musterfall des Aufstiegs für ein Startup: 1999 mit einer innovativen Idee gegründet, 2006 bereits im TecDAX vertreten und ab 2018 sogar im bedeutendsten deutschen Aktienindex, dem DAX – neben Traditionsunternehmen wie Siemens, BMW oder BASF.

Besorgt schauen besonders Gründer auf die Entwicklung. Bislang konnten sie auf Vertrauen bauen.

Wirecard und das Insolvenzrisiko

Ist Wirecard auch der Musterfall des Abstiegs eines Startups?

Nun hat Wirecard als erstes DAX-Unternehmen Insolvenz angemeldet, der zurückgetretene Gründer und ehemalige Vorstandsvorsitzende ist nur gegen eine mittlere siebenstellige Kaution auf freiem Fuß.

Was passiert ist

Wirecard hat früh begonnen, mit einer innovativen Technologie bargeldlose Zahlungen abzuwickeln. Es erreichte stetig wachsende Umsätze und Gewinne und war Börsenliebling. Die Wirecard-Aktie wurde sogar zu einem Preis von fast 200 Euro gehandelt.

Bilanz konnte nicht vorgelegt werden – 1,9 Milliarden Euro nicht nachweisbar

Bereits seit 2019 gab es jedoch Vorwürfe, mit der Bilanz des Unternehmens könnte etwas nicht stimmen. Im Juni 2020 konnte das Unternehmen dann tatsächlich seine Bilanz nicht vorlegen: Bislang bilanzierte Guthaben auf philippinischen Konten in Höhe von etwa 1,9 Milliarden Euro konnten nicht nachgewiesen werden.
Inzwischen geht man davon aus, dass sie gar nicht existieren.

Kündigung von Krediten drohte – Insolvenzantrag gestellt

Wegen der fehlenden Bilanz besteht für Banken, die das Unternehmen mit Krediten versorgt haben, die Möglichkeit der Kündigung und sofortigen Rückforderung der Beträge.
Es droht die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Das Unternehmen stellte als erstes DAX-Unternehmen den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ermittelt (unter anderem) gegen den inzwischen zurückgetretenen Vorstandsvorsitzenden Markus Braun. Ein gegen ihn erlassener Haftbefehl wurde nur gegen Zahlung einer mittleren siebenstelligen Kaution außer Vollzug gesetzt.

Wie kann ich mein Unternehmen schützen?

Auch wenn ein derartiger Absturz für ein mittelständischen Unternehmen in den allermeisten Fällen nicht drohen dürfte, ist es durchaus sinnvoll, sich mit den unterschätzten Gefahren des Geschäftslebens auseinanderzusetzen.

Risiko des Forderungsaufalls und der Insolvenzanfechtung im Auge behalten

Der Wegfall einer bilanzierten Forderung muss nicht immer so spektakulär passieren wie im Fall Wirecard.
Es kann auch sein, dass ein Geschäftspartner in eine Krise oder gar in Insolvenz gerät und die Forderung gegen ihn anders bewertet werden muss.
Wir erklären Ihnen kurz und prägnant, was Sie tun können, um die Risiken für sich zu minimieren in unserem Artikel
Unterschätzte Gefahr Insolvenzanfechtung

Eigene Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags im Auge behalten

Wichtig ist es außerdem, die eigenen Pflichten im Auge zu behalten – vor allem, wenn ihre Verletzung das Risiko einer Strafbarkeit nach sich zieht.
Insbesondere gilt dies bei der Insolvenzantragspflicht – in unserem Artikel fassen wir knapp und übersichtlich das Wesentliche für Sie zusammen.
Risiko Insolvenzantragspflicht

Compliance im Unternehmen beachten

Um sich auch sonst nicht dem Risiko von Vorwürfen auszusetzen, sollte frühzeitig ein Compliance-Regime implementiert werden. Näheres erläutern wir übersichtlich und informativ in unserem Artikel
Haftung des Geschäftsführers – Prophylaxe hilft

Frühzeitige Beratung wirkt

Gerne stehen wir Ihnen rasch und unkompliziert zur Seite, wenn Sie unseren Rat benötigen, um Ihr Unternehmen abzusichern.

Unternehmer sind im Ausnahmezustand, wenn Vertrauen in Investitionen getrübt ist. Wir können wenigstens Rechtssicherheit geben.

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„Masterclass“ Insolvenzrecht

Für mich ist es Alltag, unberechtigte Ansprüche des Insolvenzverwalters (etwa nach einer Insolvenzanfechtung) abzuwehren und Forderungen der Insolvenz- oder Massegläubiger geltend zu machen. Restschuldbefreiung und Schuldenbereinigungsversuche gehören dazu.