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Testamentsvollstreckung für Unternehmer

Testamentsvollstrecker sind für die Abwicklung von Unternehmernachlässen äußerst hilfreich und können dem Erblasser und seinen Erben eine Menge Ärger ersparen.
Allerdings wissen viele Unternehmer viel zu wenig über die Vorteile, die ein Testamentsvollstrecker mit sich bringt.

Wir zeigen auf, welche Vorteile ein Testamentsvollstrecker mit sich bringt.

Auch ein komplizierter Nachlass kann von einer fachkundigen Person schnell und ohne große Streitigkeiten abgewickelt werden.

Aus diesen Gründen sollten Unternehmer über einen Testamentsvollstrecker nachdenken:

Welche Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker bei einem betrieblichen Nachlass?

Der Testamentsvollstrecker hat nach § 2205 BGB folgende Aufgaben:

  • Die Überwachung der Durchsetzung des Erblasserwillens,
  • die Inbesitznahme des Nachlasses und Verfügung über die Nachlassgegenstände,
  • die Umsetzung und Abwicklung des Nachlasses und
  • die Kommunikation mit den Erben.

Welche Vorteile hat die Beauftragung eines Testamentsvollstreckers für das Unternehmen?

  • Der Verstorbene kann über den Testamentsvollstrecker auch nach seinem Tod noch Einfluss auf das Unternehmen.
  • Die Harmonie im Unternehmen wird bestmöglich gewahrt. Der Testamentsvollstrecker ist ein Experte auf seinem Gebiet und vor allem neutral.
  • Der Testamentsvollstrecker wird kaum kontrolliert und kann den Willen des Erblassers so ohne zeitliche Unterbrechungen.

Was muss man für die Benennung eines Testamentsvollstreckers tun?

Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn der Erblasser in seinem Testament festlegt, dass er einen Vollstrecker wünscht. Er kann in diesem Zuge auch einen konkreten Testamentsvollstrecker benennen. Tut er dies nicht, ernennt das Nachlassgericht im Todesfall eine Person nach § 2198 BGB.

Wer kann Testamentsvollstrecker sein?

  • Jeder kann als Testamentsvollstrecker fungieren. Eine Ausbildung ist nicht notwendig.
  • Kenntnisse im Erbrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht sind jedoch wünschenswert, wenn es um den Nachlass von Unternehmern geht.

Rechtsanwältin Dr. Bettina Schacht ist erfahrene, zertifizierte Testamentsvollstreckerin.

Sie sagt: „Ich bin als Testamentsvollstreckerin ein Gleichgewicht in bewegten Zeiten; immer wieder ehrt mich diese Vertrauensstellung.“ Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an unsere Kanzlei! Wir freuen uns auf Sie.

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