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Steuerhinterziehung oder Schenkung?
Tatort Küchentisch…

Auch private Gesten können schnell unangenehme rechtliche Folgen mit sich bringen, wie man an unserem Beispielfall erkennen kann: Eine Schenkung sollte den Eheleuten das Leben erleichtern, stattdessen brachte sie ihnen ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung vor dem Bundesfinanzhof ein.

Schenkung oder Steuerhinterziehung?
Auch wenn Laien der Meinung sind, dass sie nicht gegen das Gesetz verstoßen, ist das keine Garantie dafür, dass Gerichte Vorschriften genauso auslegen. 
Wir empfehlen, anwaltlichen Rat einzuholen, wenn eine Versteuerung im Raum steht!

Verurteilung wegen Steuerhinterziehung oder harmlose Schenkung?

Zum Fall:

Ein Steuerpflichtiger schenkte seiner Frau das Ferienhaus auf Sylt. Der Mann war im Gegensatz zur Finanzbehörde der Meinung, die Schenkung sei von der Schenkungssteuer ausgenommen, da es sich um eine Immobilie zu Wohnzwecken handele (BFH 2013 – II R 35/11).

Wann ist die Schenkung einer Immobilie steuerfrei?

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a des Erbschaftssteuergesetzes (ErbStG) können Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, von Steuern befreit werden.

Gilt die Steuerbefreiung auch für Ferien- oder Zweitwohnsitze?

Der Bundesfinanzhof lehnte die Steuerbefreiung im konkreten Fall ab (BFH 2013 – II R 35/11)!

  • Die einfache Nutzung einer Immobilie zu Wohnzwecken reicht für eine Befreiung von der Steuer nicht aus.
  • Die Immobilie muss vielmehr als Mittelpunkt des familiären Lebens fungieren.
  • Der Gesetzeswortlaut des § 13 Abs. 1 Nr. 4a des ErbStG ist somit einschränkend auszulegen.

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