Die Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts ist endgültig verabschiedet!
Der Bundesrat hat mehreren Gesetzen zur Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts zugestimmt.
Der Bundesrat hat mehreren Gesetzen zur Reform des Sanierungs- und Insolvenzrechts zugestimmt.
Die Reform zielt vor allem darauf ab, die wirtschaftlichen Folgen Covid-19-Pandemie abzufedern und ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes der Bundesregierung.
Die Reform enthält eine Vielzahl von Sonderregelungen. Besonders relevant sind:
Plan der Bundesregierung: Schneller zur Restschuldbefreiung
Zweite Chance bei (bloß) drohender Zahlungsunfähigkeit geplant
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Lesetipp:
Nicht unterstrichene Wörter sind links im Text erläutert.
Absonderung
Altmasseverbindlichkeiten
Anfechtung
Anfechtungsgesetz
Bargeschäft
Bankrott
Berichtstermin
Bestellung des Insolvenzverwalters
Bestrittene Forderung
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Eigentumsvorbehalt
Eigenverwaltung
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Eröffnungsantrag
Eröffnungsbeschluss
Eröffnungsgrund
Eröffnungsverfahren
Ersatzaussonderung
Forderungsanmeldung
Forderungsaufstellung
Gläubigerausschuss
Gläubigerbegünstigung
Gläubigerversammlung
Gläubigerverzeichnis
Inkongruente Deckung
Insolvenzanfechtung
Insolvenzbeschlag
Insolvenzeröffnung
Insolvenzforderung
Insolvenzgeld
Insolvenzgericht
Insolvenzgläubiger
Insolvenzgrund
Insolvenzmasse
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzstraftaten
Insolvenzverwalter
Insolvenzverschleppung
Kongruente Deckung
Masse
Massearmut
Massearmutsanzeige
Masseforderung
Massegläubiger
Masseunzulänglichkeit
Masseverbindlichkeit
Nachlassinsolvenzverfahren
Nachrangige Insolvenzgläubiger
Neumasseverbindlichkeiten
Prüfungstermin
Privatinsolvenz
Restschuldbefreiung
Schlusstermin
Schlussverteilung
Schuldenbereinigungsplan
Schuldnerbegünstigung
Schutzschirmverfahren
Überschuldung
Verbraucherinsolvenz
Verfahrenskostenstundung
Versagung der Restschuldbefreiung
Verwertung
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Wohlverhaltensperiode
Zahlungsunfähigkeit
Birgit Frenzel
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Telefon: 09831 / 67 07-0
Für mich ist es Alltag, unberechtigte Ansprüche des Insolvenzverwalters (etwa nach einer Insolvenzanfechtung) abzuwehren und Forderungen der Insolvenz- oder Massegläubiger geltend zu machen. Restschuldbefreiung und Schuldenbereinigungsversuche gehören dazu.