×

Rechte und Pflichten beim Erben und Vererben

Erbstreitigkeiten stellen keine Seltenheit dar.
Gut informierte Erben und Erblasser können sich mit wenig Aufwand viel Ärger ersparen.

Wir zeigen auf, was Betroffene wissen müssen!

Erbstreitigkeiten – keine Seltenheit

Gerichte beschäftigen sich permanent mit Erbstreitigkeiten. Regelmäßig geht es um die Fragen: Wer erbt was? Ist das Testament oder der Erbvertrag überhaupt wirksam? Oder was hat der Erblasser mit dieser Formulierung gemeint?
Ist erstmal geklärt wer was erbt, kann es trotzdem noch zu unschönen Überraschungen kommen! Denn häufig sind sich Erben nicht darüber bewusst, dass sie auch Verpflichtungen des Verstorbenen erben können.
Gut informierte Erben und Erblasser können sich mit wenig Aufwand viel Ärger ersparen. Das sollten Betroffene wissen!

Wie kann man Erbe werden?

Die Erbfolge kann gesetzlich oder testamentarisch erfolgen.

  • Die testamentarische Erbfolge (auch gewillkürte Erbfolge genannt) wird durch ein Testament oder einen Erbvertrag (Verfügung) geregelt.
  • Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn keine gewillkürte Erbfolge vorliegt.
  • Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB geregelt. Erbberechtigt sind bei der gesetzlichen Erbfolge ausschließlich Ehegatten, Abkömmlinge und sonstige Verwandte.

Weder die gesetzliche noch die gewillkürte Erbfolge bedarf einer Annahme! Die Erbschaft fällt dem Erben nach § 1942 Absatz 1 BGB automatisch mit dem Tod des Erblassers zu, wenn er das Erbe nicht ausschlägt.

Was umfasst das Erbe?

Der Erbe ist der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Folglich erbt ein Erbe nicht nur Vermögenswerte und Rechte!

  • Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über.
  • Zur Erbschaft gehören Vermögenswerte, Rechte und Verpflichtungen (z.B. Schulden).

Kann man die Erbschaft ausschlagen?

Ja! Die Erbschaft kann ausgeschlagen werden. Nach § 1944 BGB sollten Sie hierbei beachten:

  • Die Ausschlagung des Erbes muss innerhalb von 6 Wochen nach der Kenntniserlangung erfolgen.
  • Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält.

Wann ist man Alleinerbe und wann ist man Miterbe?

  • Eine Alleinerbschaft liegt vor, wenn es nur einen Erben gibt.
  • Eine Miterbengemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Erben durch das Gesetz oder eine Verfügung bedacht werden.

Sind die Quotelungen bei einer Erbengemeinschaft immer gleich?

Nein! Die Quotelungen können, aber müssen nicht gleich sein.

  • Bei einer gewillkürten Erbfolge kann der Erblasser entscheiden, wie viel er jedem Miterben vererbt.
  • Bei einer gesetzlichen Erbfolge bestimmt sich die Quotelung nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Hierbei wird u. a. nach individuellen Familienverhältnissen und Verwandtschaftsgrad differenziert.

Wann haftet der Erbe?

Erben sollten sich über die Verbindlichkeiten des Erblassers genau informieren, denn sie können nach § 1967 BGB mit ihrem Vermögen haften!

  • Der Erbe haftet für die Verbindlichkeiten des Erblassers persönlich und unbeschränkt.
  • Die Ausschlagung des Erbes sollte in Erwägung gezogen werden, wenn die Verbindlichkeiten die Erbschaft wirtschaftlich uninteressant werden lassen.

Der Erbe kann außerdem von Pflichtteilsberechtigten Personen und Vermächtnisnehmern in Anspruch genommen werden.

  • Pflichtteilsberechtigte Personen nach § 2303 BGB sind Personen, denen durch das Gesetz ein Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes zugesprochen wird. Dieser Pflichtteil steht den Personen auch zu, wenn sie im Testament oder Erbvertrag enterbt wurden und kommt auch in Betracht, wenn die Personen im Testament oder Erbvertrag mit weniger bedacht wurden, als ihnen nach ihrem Pflichtteil zustehen würde.
  • Pflichtteilsberechtigt sind nahe Angehörige. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Vermächtnisnehmer sind nach § 1939 BGB Personen, die vom Erblasser einen bestimmten Vermögenswert (z.B. ein bestimmtes Schmuckstück oder eine bestimmte Immobilie) zugesprochen bekommen. Der Vermächtnisnehmer kann vom Erben die Herausgabe des Vermächtnisses verlangen.

Erbrecht – Wo Recht, Psychologie und Zukunftssicherung sich treffen…

Kanzlei
Schacht & Kollegen

Jetzt Ihre Frage stellen:

Telefon: +49 9831 67 07-0
Fax: 09831 67 07-45
Mail: info@dres-schacht.de

Unsere weiteren Kompetenzen:

Aufsätze
für Unternehmer

Blog
Unternehmerrechte

Rechtsanwältin Dr. Bettina Schacht

Meine Kompetenzen:

Meine Assistentin:

Barbara Dantonello
Mail: b.dantonello@dres-schacht.de
Telefon: 09831 / 67 07-0

„Masterclass“ Unternehmensübergabe

Lange vor seinem Tod legt ein Unternehmer seine Nachfolge fest – wenn er klug ist. Dabei geht es um steuerrechtliche, unternehmensrechtliche und psychologische Herausforderungen.
Immer mehr Mandanten kommen inzwischen im mittleren Alter zu uns – und bringen Fragen, Erben und alle Sorgen gleich mit.