Was versteht man unter der Restschuldbefreiung?
Personen, die sich in der Insolvenz befinden, bekommen durch die Restschuldbefreiung die Möglichkeit, sich innerhalb weniger Jahre von den Schulden zu befreien. Das Insolvenzgericht erlässt dem Schuldner in der Regel am Ende des Insolvenzverfahrens die restlichen Schulden durch staatlichen Hoheitsakt. Voraussetzung für den Schuldenerlass ist die sogenannte „Wohlverhaltensphase“. In dieser Phase muss sich der Schuldner an gewisse Vorgaben halten (z. B. sich um zumutbare Arbeit bemühen).
Nach wie vielen Jahren ist momentan eine Restschuldbefreiung in Deutschland möglich?
- Die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens beträgt nach § 287 Abs. 2 i. V.m. § 300 Abs. 1 S. 1 InsO zurzeit 6 Jahre.
Allerdings gibt es zwei Ausnahmen für Verfahren, die ab dem 01. Juli 2014 neu eröffnet wurden:
- Der Schuldner bezahlt 35 % der Schulden und die gesamten Verfahrenskosten innerhalb von 3 Jahren. In diesem Fall tritt die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ein.
- Der Schuldner bezahlt die gesamten Verfahrenskosten innerhalb von 5 Jahren. In diesem Fall tritt die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren ein.
Wann wird die Kürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens umgesetzt?
Das verkürzte Restschuldbefreiungsverfahren soll bereits am 01.10.2020 eingeführt werden!
Die Regelung zur Verfahrensdauer soll für Verbraucher befristet werden. Anschließend soll die Wirkung der Verkürzung auf das Verbraucherverhalten bewertet werden. Bisher war geplant, die dreijährige Verfahrensdauer bis 2025 zu befristen, nun ist allerdings auch eine Befristung bis 2029 im Gespräch.