Inbesitznahme von Pachtflächen:
Vor dem OLG Hamm stritten zwei Parteien um den Besitz an zehn Hektar Ackerland und sechs Hektar Grünland. Der Verpächter war der Meinung, den Pachtvertrag gekündigt zu haben und begann nach dem vermeintlichen Ende des Vertrages damit, die Flächen selbst zu bewirtschaften. Der Pächter war der Meinung, dass der Pachtvertrag weiter Bestand hat und verlangte, dass der Verpächter die weitere Bewirtschaftung der Pachtfläche unterlässt und an ihn herausgibt (OLG Hamm 23.08.2012 – I 10 U 68/12).
Wie hat das Gericht im konkreten Fall entschieden?
Im konkreten Fall entschied das Gericht, dass der Verpächter unabhängig davon, ob der Pachtvertrag beendet wurde oder nicht, seinem Pächter den Besitz an den Pachtflächen wieder einräumen muss (OLG Hamm 23.08.2012 – I 10 U 68/12).