Investitionen in Immobilien im Rahmen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Paare, die in nicht ehelichen Lebensgemeinschaften leben, entscheiden sich beim Immobilienerwerb häufig dafür, dass nur ein Partner die Immobilie kauft. Die laufenden Kosten und Investitionen in die Immobilie übernehmen jedoch die Paare gemeinsam. Im Trennungsfall kann das für die Partei, die nicht Eigentümer ist, problematisch werden!
Welche Vorkehrungen sollten unverheiratete Paare treffen, wenn eine Immobilie erworben wird? Und was passiert, wenn es zu einer Trennung kommt, ohne dass vertragliche Regelungen getroffen wurden?