Das Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers – Klarheit über den Nachlass und das eigene Erbe gewinnen!
Wir informieren!
Wir informieren!
Das Nachlassverzeichnis ist eine große Hilfe, um einen Überblick über das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers zu bekommen. Erben wissen in der Regel nur wenig über das Verzeichnis und ihre diesbezüglichen Rechte. Dabei kann ein Nachlassverzeichnis viele Vorteile bringen. Die Erben bekommen den Nachlass nicht nur übersichtlich aufgelistet, sondern werden auch über ihre erbrechtliche Position aufgeklärt.
Häufig entstehen Probleme der Erben durch Streitigkeiten mit dem Testamentsvollstrecker. Dabei können Streitigkeiten dieser Art vermieden werden, wenn die Erben wissen, welche Rechte sie gegenüber dem Testamentsvollstrecker haben und wie sie diese Rechte auch durchsetzen können.
Der Inhalt des Verzeichnisses muss geordnet und vollständig sein. Ungenaue Formulierungen wie usw. oder ca. sind nicht ausreichend.
Der Testamentsvollstrecker muss die Angelegenheiten des Erblassers vollständig prüfen. Aus diesem Grund muss der Verwalter Hinweisen nachgehen und Ungereimtheiten aus dem Weg räumen (z. B. durch Nachfrage bei den Banken).
Es gibt keinen bestimmten Zeitpunkt, bis zu dem ein Nachlass verzeichnet sein muss. Allerdings sollte klar sein, dass die Erben nicht unbegrenzt auf ein Nachlassverzeichnis warten müssen. Das bayrische Oberlandesgericht urteilte 2001, dass eine Bearbeitungszeit von einem Jahr nach dem Todeszeitpunkt zu lange sei (BayObLG, 11.07.2001 – 1Z BR 131/00).
Zum Empfang eines vom Testamentsvollstrecker erstellten Nachlassverzeichnisses sind folgende Personen berechtigt:
Die Erbenstellung muss nur bewiesen werden, wenn berechtigte Zweifel bestehen. Gläubiger des Erben sind nicht zum Empfang eines Verzeichnisses berechtigt!
Erben haben einige Möglichkeiten, um gegen den Testamentsvollstrecker vorzugehen.
Gemäß § 2215 Abs. 5 BGB werden die Kosten von dem Nachlass abgezogen.
Jetzt Ihre Frage stellen:
Telefon: +49 9831 67 07-0
Fax: 09831 67 07-45
Mail: info@dres-schacht.de
Lesetipp: Nicht unterstrichene Begriffe finden Sie im Text links.
Abfindung im Erbrecht
Abkömmling
Ablieferung eines Testaments
Abwicklung
Adoption
Akteneinsicht
Aktiva
Aktivnachlass
Alleinerbe
Anfechtung eines Testaments
Anfechtungsfrist
Annahme eines Testaments
Anrechnung auf den Pflichtteil
Anstandsschenkung
Arbeitsplatzgarantie
Aufbewahrung
Auflage
Auflassung
Auseinandersetzung
Ausgleichsanspruch
Auskunftsanspruch
Auskunftserteilung
Auslandsimmobilie
Auslegung
Ausschlagung
Ausschlagungsfrist
befreiter Vorerbe
Befristung
Behindertentestament
Berliner Testament
Beschränkung des Pflichtteils
Bestandsverzeichnis
Bestattungskosten
Betreuungsverfügung
Beweislast
Bewertung
Bezugsberechtigung
Bindungswirkung beim Erbvertrag
Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament
Dürftigkeitseinrede
Ehevertrag
Enterbung
Erbauseinandersetzung
Erbe
Erbeinsetzung
Erben
Erbenfeststellungsklage
Erbengemeinschaft
Erbenhaftung
Erbfall
Erbfolge
Erblasser
Erbquote
Erbrecht
Erbrechtsabteilung
Erbrechtsanwalt
Erbschaft
Erbschaftsbesitzer
Erbschaftssteuer
Erbschein
Erbteil
Erbvertrag
Erbverzicht
Ersatzerbe
EU Erbrecht
EU Erbrechtsverordnung
Fachanwalt für Erbrecht Franken
fiktiver Nachlass
Frankfurter Testament
gemeinschaftliches Testament
gemischte Schenkung
Generalvollmacht
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
gesetzliche Erbfolge
Grabpflege
Grundstück
Gutachten
Güterstand
Handschenkung
Heimgesetz
Hinterbliebenenrente
Hinterlegung
Höfeordnung
Immobilie
Insolvenz
Jahresbericht Nachlasspfleger
Jastrow‘sche Klausel
Kapitallebensversicherung
Kettenschenkung
kleiner Pflichtteil
Landgut
landwirtschaftliches Testament
Lebensgefährten
Lebenspartnerschaft
Lebensversicherung
lebzeitiges Eigeninteresse
Leibrente
Leistungsklage
letzte Wille
letztwillige Verfügung
Liquidität
Mediatorin
Mietverhältnis
minderjährige Erben
minderjähriges Kind
Mindestteilerbschein
Miterbe
Mitteilungspflicht
Möhringsche Tabelle
Motivirrtum
Nacherbe
Nacherbschaft
Nachfolgeregelung
Nachlass
Nachlassforderungen
Nachlassgericht
Nachlasspfleger
Nachlassverbindlichkeiten
Nießbrauch
Notar
notarielles Testament
Oder-Konto
öffentliche Beglaubigung
öffentliche Urkunde
öffentliches Testament
Passiva
Passivnachlass
Patientenverfügung
Personenstandsurkunde
Pflichtteil
pflichtteilsberechtigt
Pflichtteilsberechtigter
Pflichtteilsbeschränkung
Pflichtteilsentziehung
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Pflichtteilsverzicht
postmortale Vollmacht
privatschriftliches Testament
Prozesskosten
Rechtsanwalt für Erbrecht Bayern
Rechtsanwalt für Erbrecht Franken
Restpflichtteil
Rücknahme eines Testaments
Sachwertverfahren
Schenkung
Schenkungssteuer
Selbstanzeige
Singularsukzession
Steuerbefreiung
Steuerfreibetrag
Steuern sparen
Teilungsanordnung
Teilungsklage
Teilungsversteigerung
Testamenstsvollstreckung
Testament
Testamentsanfechtung
Testamentseröffnung
Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstreckung
Testierfreiheit
Testierwille
Universalsukzession
Unterhaltsanspruch
Unternehmen
Unternehmensnachfolge
Unternehmensübergabe
Unternehmer-Testament
Verfügung von Todes wegen
Vergütung des Testamentsvollstreckers
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Verkauf
Verkehrswert
Vermächtnis
Vermächtnisnehmer
Vermögenssicherung
Versorgungsfreibetrag
Vorausvermächtnis
Vorerbe
Vorsorgeverfügung
Vorsorgevollmacht
Wertermittlung
Widerruf des Testaments
Wohnrecht
Zahlungsklage
Zahlungsunfähigkeit
Zedent
Zession
Zugewinngemeinschaft
Zustellungsbevollmächtigter
Barbara Dantonello
Mail: b.dantonello@dres-schacht.de
Telefon: 09831 / 67 07-0
Lange vor seinem Tod legt ein Unternehmer seine Nachfolge fest – wenn er klug ist. Dabei geht es um steuerrechtliche, unternehmensrechtliche und psychologische Herausforderungen.
Immer mehr Mandanten kommen inzwischen im mittleren Alter zu uns – und bringen Fragen, Erben und alle Sorgen gleich mit.