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Rechtfertigen Drohung gegenüber dem Vorgesetzten eine fristlose Kündigung?

Das Arbeitsgericht Siegburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage befasst, ob Drohungen des Arbeitsnehmers gegenüber seinem Vorgesetzten zu einer rechtmäßigen Kündigung führen können.

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Da sollten Sie zu diesem Thema wissen:

Zum Fall

Das Arbeitsgericht Siegburg beschäftigte sich mit der Kündigung eines Mannes, der bei der Stadt Siegburg über 13 Jahre in der Buchhaltung tätig war. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten machte der Mitarbeiter seinem Ärger bei einer Kollegin Luft und äußerte sich über den Vorgesetzten wie folgt: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“ Der Arbeitnehmer erhielt deswegen am 28.12.2020 eine fristlose Kündigung und wurde hilfsweise fristgerecht zum 30.06.2021 gekündigt.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg

Das Arbeitsgericht stufte die fristlose Kündigung als gerechtfertigt ein. Der Arbeitnehmer habe gegenüber seiner Kollegin Äußerungen getätigt, die auf eine Gefahr von Leib und Leben des Vorgesetzten schließen lassen. Zusätzlich habe der Mann einen Amoklauf angekündigt. Das Gericht war der Meinung, dass die Drohungen ernst zu nehmen seien. Auf eine vorherige Abmahnung könne der Arbeitgeber in diesen Fällen verzichten. Es könne der Stadt unter diesen Umständen nicht zugemutet werden, den Kläger weiter zu beschäftigen (ArbG Siegburg v. 4.11.2021 – 5 Ca 254/21).

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