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Die Tochtergesellschaft haftet für den Mutterkonzern

Muss die Tochtergesellschaft für kartellrechtliche Verstöße der Muttergesellschaft haften? Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagte eine juristische Person auf Schadensersatz und machte geltend, dass sie durch kartellrechtswidrige Preisabsprachen der Daimler AG finanziell geschädigt worden sei.
Die Besonderheit: Den Schadensersatz forderte die Klägerin jedoch nicht von Daimler selbst, sondern von der Tochtergesellschaft Mercedes Benz Trucks Espana SL (MBTE).

Das sollten Sie zu diesem Thema wissen:

Schadensersatzpflicht der Tochtergesellschaft wegen Kartell der Muttergesellschaft?

Die Klägerin Sumal kaufte in den Jahren 1997 bis 1999 zwei LKWs von MBTE. Durch den Beschluss vom 19. Juli 2016 stellte die Europäische Kommission fest, dass die Muttergesellschaft Daimler AG durch kartellrechtswidrige Preisabsprachen mit 14 weiteren europäischen Lkw-Herstellern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Jahren 1997 bis 2011 gegen die Vorschriften des Unionsrechts über das Kartellverbot verstoßen hat. Sumal verklagte daraufhin die Tochtergesellschaft von Daimler MBTE auf Schadensersatz in Höhe von 22.204,35 EUR, für den sich aus diesem Kartell ergebenden Schaden (EuGH 06.10.2021 – C-882/19 – Sumal, S.L./Mercedes Benz Trucks España, S.L.).

Wie hat der EuGH entschieden?

Es besteht die Möglichkeit, dass Tochtergesellschaften zivilrechtlich vor nationalen Gerichten für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen der Muttergesellschaft haften. Voraussetzung dafür ist, dass Mutter- und Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist gegeben, wenn…

  • eine einheitliche Organisation persönlicher, materieller und immaterieller Mittel, die dauerhaft einen bestimmten Zweck verfolgt gegeben ist und
  • ein konkreter Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Tätigkeit der Tochtergesellschaft und dem Gegenstand der festgestellten Zuwiderhandlung besteht.

Der EuGH betonte, dass Sumal im konkreten Fall beweisen muss, dass die von der Daimler AG geschlossene wettbewerbswidrige Vereinbarung, die von MBTE vermarkteten Produkte betrifft. Erst dann könne eine wirtschaftliche Einheit vorliegen.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem EuGH Urteil?

Opfer von Kartellen müssen sich von nun an nicht zwangsläufig an die Adressaten des Bußgeldbescheids wenden, sondern können auch Schadensersatz von Tochtergesellschaften verlangen, soweit die dargelegten Voraussetzungen gegeben sind. Die Situation für Unternehmen, die gegen das Kartellrecht verstoßen, verschärft sich. Ihnen droht nicht nur ein hohes Bußgeld und ein Imageschaden, sondern auch eine Schadensersatzklage, die sich auch gegen die Tochtergesellschaften richten kann.

Was bedeutet dies für den einzelnen Kunden?

Für Käufer von solchen Fahrzeugen bedeutet dies, dass sie im eigenen Land prozessieren können und ihren Schadenersatz geltend machen können.

Dies ist eine erhebliche Erleichterung, zumal wenn der geltend gemachte Schaden vollstreckt werden muss.

Haftet die Tochtergesellschaft für den Mutterkonzern?

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