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Zugewinnausgleich

Wenn in einer Zugewinngemeinschaft das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt, liegt ein Zugewinn vor. Wenn der Zugewinn eines Ehegatten größer ist als der des anderen Ehegatten, wird die Differenz zwischen den Zugewinnen berechnet. Die Hälfte des Differenzbetrages steht dem Ehegatten mit dem geringeren Zugewinn zu.