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Weisungsrecht des Unternehmers

Das Recht des Arbeitgebers, auf Grundlage des Arbeitsvertrages dem Arbeitnehmer gegenüber Weisungen zu erteilen, die nicht explizit im Arbeitsvertrag gelistet sind, z.B. hinsichtlich Art, zeitlicher Lage und Ort der Arbeitsleistung.