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Vorbehaltsgüter

Wenn Ehepaare in einer Gütergemeinschaft leben, ergibt sich aus dem Gesetz oder einem Ehevertrag, dass bestimmte Gegenstände nicht zum gemeinsamen Vermögen (Gesamtgut) zählen und somit bei der Berechnung eines möglichen Ausgleichs nicht miteinbezogen werden. Wenn ein Gegenstand ausdrücklich als Vorbehaltsgut bezeichnet wird, kann er auch von Todes wegen erworben, geerbt oder geschenkt werden.