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Gütergemeinschaft

Eheleute können die Gütergemeinschaft im Rahmen eines notariellen Ehevertrags vereinbaren und so von dem gesetzlichen Regelfall der Zugewinngemeinschaft abweichen. Die Vermögensmassen der Eheleute verschmelzen zu einem Gesamtgut, welches in der Regel gemeinsam verwaltet wird. Sondergüter und Vorbehaltsgüter bleiben bei dem Vermögen des jeweiligen Ehepartners.