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Elternrecht

Die Eltern sind zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder berechtigt und verpflichtet (Art. 6 Abs. 2 GG). Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, ist der Staat verpflichtet, einzugreifen und mit entsprechenden Maßnahmen das Wohl des Kindes zu sichern.