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Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sorgeberechtigte Personen haben das Recht, den Wohnort und die Wohnung des Kindes zu bestimmen. Soweit sich die Eltern nicht über den Aufenthaltsort einigen können, kann vor Gericht ein Antrag auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts gestellt werden.