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Geldwäschegesetz – Das sollten Unternehmen beachten!

Das Geldwäschegesetz (GwG) ist insbesondere im Finanzsektor stark präsent und soll sicherstellen, dass Finanztransaktionen transparenter gestaltet werden. In der Praxis betrifft das GwG aber noch viele andere Branchen.
Die wichtigsten Infos über das Gesetz und die sich daraus ergebenden Pflichten für Unternehmer haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst!

Das sollten Sie zu diesem Thema wissen:

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche betreibt, wer die wahre Herkunft von illegal (im Zusammenhang mit organisiertem Verbrechen) erzielten Einnahmen verschleiert. Das Geld kann beispielsweise aus einer Steuerhinterziehung, Korruption oder Drogenhandel stammen.

Welchem Zweck dient das deutsche Geldwäschegesetz (GwG)?

Ziel des GwGs ist es, Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Um diesem Zweck gerecht zu werden, verpflichtet das Gesetz bestimmte Personen und Unternehmen.

Wer sind „Verpflichtete“ nach dem Geldwäschegesetz?

Das GwG verpflichtet unter anderem…

  • Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute,
  • Güterhändler (z.B. Automobilhändler),
  • Immobilienmakler,
  • Steuerberatungen,
  • Treuhänder und
  • Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen.

Was wird von den Unternehmen verlangt?

Verpflichtete im Sinne des GwG müssen…

  • Risikoanalysen durchführen und Risikomanagement Maßnahmen umsetzen.
  • Geschäftspartner prüfen (Know your Customer „KYC“). Die Prüfung umfasst nicht nur das jeweilige Unternehmen, sondern umfasst auch dessen wirtschaftliche Eigentümer und Personen, die in dem Namen des Vertragspartners handeln (sog. wirtschaftlich Berechtigte).
  • Transparenz bei der Art und dem Zweck der Geschäftsbeziehung schaffen. Soweit festgestellt wird, dass es an Klarheit fehlt, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
  • Geschäftsbeziehungen und Transaktionen überwachen. Relevante Daten, Dokumente und Informationen müssen kontinuierlich aktualisiert werden. Geldflüsse sollen so zurückverfolgt und verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen ermittelt werden.
  • Meldestellen benachrichtigen, wenn verdächtige Transaktionen aufgedeckt wurden.
  • Bestimmte Daten, Dokumente und Informationen archivieren und für einen gewissen Zeitraum aufbewahren. Davon betroffen sind z.B. Daten aus Prüfungen nach dem GwG oder Informationen, die zur Identifizierung von Geschäftspartnern gesammelt wurden.

Wann spricht man von wirtschaftlich berechtigten Personen?

Wirtschaftlich Berechtigte eines Vertragspartners sind Personen, die mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte halten. Die Identifikations- und Sorgfaltspflichten für Geschäftspartner gelten auch für deren wirtschaftlich Berechtigte.

Welche Rolle spielt das Transparenzregister?

  • Das elektronische Register enthält Eintragungen zu wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften.
  • Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften müssen die relevanten Angaben über die Beteiligten der registerführenden Stelle unverzüglich elektronisch zur Eintragung in das Transparenzregister mitteilen und sind für eine jährliche Überprüfung verantwortlich.

Was ist ein Geldwäschebeauftragter?

  • Vermittler von Glücksspielen, Spielbanken, Finanzunternehmen und Kreditinstitute sind verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten einzusetzen. Es ist auch möglich, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die Einsetzung eines Geldwäschebeauftragten für Unternehmen, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen, anordnet.
  • Der Geldwäschebeauftragte stellt sicher, dass die Maßnahmen, zu denen das Geldwäschegesetz verpflichtet, auch umgesetzt werden. Außerdem überwacht er die Einhaltung der bereits umgesetzten Maßnahmen.

Welche Sanktionen drohen bei Pflichtverstößen?

Wer gegen das GwG verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

  • Die Bußgelder können bis zu 5 Million Euro betragen oder sich auf 10 Prozent des Vorjahresumsatzes belaufen.
  • Die Bußgeldentscheidungen werden, sofern sie unanfechtbar sind, namentlich veröffentlicht. Es droht ein Reputationsschaden.

Wie sollten sich Unternehmen verhalten, wenn sie die Pflichten aus dem GWG nicht erfüllen können?

  • Wenn Unternehmen ihren Pflichten aus dem Geldwäschegesetz wie z.B. der Identifikations- oder Risikoanalysepflicht nicht nachkommen können, müssen sie die Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Vertragspartner beenden bzw. Vertragsverhandlungen abbrechen.
  • Entsprechende Transaktionen dürfen nicht durchgeführt werden.
  • Die „Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“ muss unverzüglich mittels einer elektronischen Verdachtsmeldung über den Vorfall informiert werden.

Lese-Tipp:

An dieser Stelle möchten wir auf auf unseren Beitrag zum Transparenzregister verweisen: Zum Beitrag

Geldwäschegesetz – Das sollten Unternehmen beachten!

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