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Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?

Enterbten Kindern bleibt regelmäßig ein Anspruch auf den Pflichtteil. Allerdings kann auch der Pflichtteil in bestimmten Konstellationen entzogen werden.
Wir haben zusammengefasst, aus welchen Gründen der Pflichtteil wirksam entzogen werden kann und wie Betroffene dagegen vorgehen können.

Wir zeigen auf, was Betroffene wissen müssen!

Was ist der Unterschied zwischen einer Enterbung und einer Entziehung des Pflichtteils?

  • Die Enterbung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Trotz Enterbung bleibt dem Abkömmling grundsätzlich noch ein Anspruch auf Auszahlung eines Pflichtteils.
  • Für die zusätzliche Entziehung des Pflichtteils bedarf es der Angabe von konkreten Gründen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beläuft sich immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch.

Wann kommt eine Entziehung des Pflichtteils in Betracht?

Für eine Entziehung des Pflichtteils muss der Abkömmling bestimmte Verfehlungen begangen haben. Gemäß § 2333 Abs. 1 Nr. 1 – 4 BGB können Eltern ihrem Kind den Pflichtteil entziehen, wenn das Kind…

  • dem Erblasser oder einer dem Erblasser ähnlich nahestehenden Person nach dem Leben trachtet,
  • sich einer schweren Straftat gegenüber den genannten Personen schuldig macht,
  • die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt,
  • wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist oder
  • wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

Was muss bei einer Pflichtteilsentziehung beachtet werden?

  • Der Grund für die Entziehung muss im Testament angegeben werden.
  • Nicht erforderlich ist es, den Begriff „Entziehung des Pflichtteils“ zu verwenden.
  • Der Grund der Entziehung auch bei der Errichtung des Testaments oder bei dem Abschluss des Erbvertrags bestehen.

Wie wirkt es sich aus, wenn der Erblasser seinem Kind verzeiht?

Gemäß § 2337 BGB wird die Entziehung des Pflichtteils durch die Verzeihung unwirksam.

Wie kann der Abkömmling gegen eine Pflichtteilsentziehung vorgehen?

  • Der Abkömmling kann sich auf die Zahlung seines Pflichtteils berufen und soweit ihm die Zahlung verweigert wird, versuchen, die Zahlung gerichtlich durchzusetzen.
  • Innerhalb des Verfahrens wird geprüft, ob der Pflichtteil wirksam entzogen wurde.
  • Der Abkömmling kann schon zu Lebzeiten des Erblassers gerichtlich feststellen lassen, dass eine im Testament angeordnete Pflichtteilsentziehung unwirksam ist (BGH 10.3.2004 – IV ZR 123/03).

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