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Durch einen Erbvertrag das Unternehmen sichern

Der Übergang eines Unternehmens bringt regelmäßig rechtliche Hürden mit sich. Insbesondere, wenn keine (rechtlichen) Vorkehrungen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge getroffen werden. Wer sich als Unternehmer für einen Erbvertrag entscheidet, kann den Übergang des Unternehmens mitbestimmen und erheblich vereinfachen!

Der Erbvertrag verhindert Streit, Missverständnisse und Insolvenzen.
Unter einem Erbvertrag können sich die wenigsten Unternehmer etwas Genaues vorstellen. Dabei kann man sich und der nächsten Generation mit wenigen Schritten viele Sorgen ersparen. Immer mehr Mandanten kommen inzwischen im mittleren Alter zu uns – und bringen Fragen, Erben und alle Sorgen gleich mit.

Welche Vorteile hat der Erbvertrag bei der Unternehmensnachfolge?

Was ist ein Erbvertrag? Welche Vorteile bietet er? Und was unterscheidet ihn von dem klassischen Testament?

Mit dem folgenden Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel und plädieren für den Erbvertrag!

Was ist ein Erbvertrag?

  • Der Erbvertrag ist gesetzlich in § 1941 und §§ 2274 ff. BGB geregelt.
  • Der Erblasser schließt mit den Erben einen Vertrag.
  • Die Bindungswirkung tritt sofort ein und nicht erst mit dem Todesfall.
  • Der Erblasser kann das Erbe von Auflagen abhängig machen.
  • Der Erbvertrag ist grundsätzlich unwiderruflich.

Kann man sich von einem Erbvertrag lösen?

Wie bereits erwähnt, ist der Erbvertrag grundsätzlich unwiderruflich. Der Erblasser und seine Erben sind nach Vertragsschluss an den Vertrag gebunden.

  • Ein Rücktritt vom Erbvertrag ist nur möglich, wenn sich der Erblasser oder seine Erben den Rücktritt im Vertrag vorbehalten haben.
  • Eine gemeinsame Aufhebung des Vertrages durch alle Parteien ist aber jederzeit möglich.
  • Eine Anfechtung kann vorgenommen werden, wenn nach § 2281 Abs. 1 BGB Anfechtungsgründe vorliegen, die auch zur Anfechtung eines Testamentes berechtigen.

Welche Formvorschriften sind bei einem Erbvertrag zu beachten?

  • Der Erbvertrag bedarf immer der notariellen Beurkundung.
  • Die Parteien, die den Erbvertrag schließen, müssen beim Abschluss gleichzeitig anwesend sein.
  • Die Vertretung durch einen Stellvertreter auf Seiten des Erblassers ist nicht möglich.

Welche Vorteile hat ein Erbvertrag?

  • Die Erben können frühzeitig in die Planung miteinbezogen werden. Unangenehme Überraschungen werden vermieden.
  • Auflagen können vereinbart werden. Eine klassische Auflage bei der Unternehmensnachfolge ist zum Beispiel, dass das Kind das Unternehmen von seinem Elternteil nur erbt, wenn es auch im Unternehmen arbeitet.
  • Die Erben haben durch den Erbvertrag mehr Sicherheit, weil er nicht so einfach geändert werden kann.
  • Der Erblasser darf nach § 2286 BGB trotzdem zu Lebzeiten frei über sein Vermögen entscheiden. Wenn er das Unternehmen verkaufen will, hindert ihn der Erbvertrag nicht daran.

Was unterscheidet das Testament vom Erbvertrag?

  • Das Testament wird von dem Erblasser einseitig verfasst und kann jederzeit geändert werden. Daraus folgt, dass es zu einer Vielzahl von Testamenten kommen kann, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten vom Erblasser verfasst wurden. Dies kann Verwirrung stiften.
  • Die Erben müssen nicht mit in den Prozess einbezogen werden. Unstimmigkeiten kommen so nicht zu Lebzeiten des Erblassers ans Licht und werden nicht ausdiskutiert, was im Erbfall zu unschönen Überraschungen führen kann.

Der frühe Erbvertrag ersetzt Streit um das Erbe.

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Lange vor seinem Tod legt ein Unternehmer seine Nachfolge fest – wenn er klug ist. Dabei geht es um steuerrechtliche, unternehmensrechtliche und psychologische Herausforderungen.
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