Der leitende Angestellte im Arbeitsrecht
Wer als leitender Angestellter für ein Unternehmen oder einen Betrieb tätig ist, stellt sich auf Vorteile gegenüber regulären Arbeitnehmern ein.
Wer als leitender Angestellter für ein Unternehmen oder einen Betrieb tätig ist, stellt sich auf Vorteile gegenüber regulären Arbeitnehmern ein.
Unter den Begriff des leitenden Angestellten werden Arbeitnehmer gefasst, die mit großer Entscheidungsfreiheit in ihrem Verantwortungsbereich unternehmerische Aufgaben wahrnehmen. Allerdings definieren Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz den Begriff teilweise unterschiedlich.
Besonderheiten gelten…
Ja! Leitende Angestellte können sich auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen, wenn…
Leitende Angestellte nach §§ 14 Abs. 2 S. 2, 17 Abs. 5 KSchG sind…
Wenn einem leitenden Angestellten ordentlich gekündigt werden soll, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie gemäß § 1 KSchG sozial gerechtfertigt ist.
Der Arbeitgeber muss Gründe vorlegen, die die Kündigung rechtfertigen. In Betracht kommen Gründe, die…
Normalerweise prüft das Gericht in einem Kündigungsschutzverfahren, ob die Kündigung sozialgerechtfertigt war. Ist sie das nicht, so ist sie grundsätzlich unwirksam. Dies gilt auch für die Kündigung eines leitenden Angestellten.
Soweit eine sozialwidrige Kündigung vorliegt, kann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG stellen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist. Eine Prüfung der Unzumutbarkeit nach § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG durch das Arbeitsgericht findet bei leitenden Angestellten allerdings nicht statt.
Der Arbeitgeber kann in Kündigungsschutzprozessen zunächst abwarten, ob das Gericht die Kündigung für sozialgerechtfertigt hält. Ist dies nicht der Fall, kann er immer noch einen Auflösungsantrag stellen und darauf vertrauen, dass das Arbeitsverhältnis nicht weitergeführt werden muss.
Bei leitenden Angestellten wird die Abfindungssumme von dem Arbeitsgericht bestimmt und ist nach § 10 KSchG auf 12 Bruttomonatsgehälter beschränkt. Für leitende Angestellte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens zwanzig Jahre im Unternehmen beschäftigt waren, ist die Abfindung auf 18 Bruttomonatsgehälter begrenzt. Die Begrenzung der Abfindungshöhe gilt nur für leitende Angestellte, bei allen anderen Arbeitnehmern kann die Abfindung somit wesentlich höher ausfallen.
Damit ein Arbeitnehmer nicht von dem Betriebsrat vertreten werden kann, muss es sich bei ihm um einen leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG handeln. Leitende Angestellte sind gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG Personen, die nach dem Arbeitsvertrag oder der Stellung im Unternehmen oder Betrieb…
In der Praxis kann es schwierig sein zu bestimmen, ob eine Person tatsächlich als leitender Angestellter im Sinne des BetrVG tätig ist oder nicht. Aus diesem Grund gibt es in § 5 Abs. 4 BetrVG eine ergänzende Regelung für Zweifelsfälle. Bei Unsicherheiten ist die Person als leitender Angestellter zu sehen, die…
Tatsächlich erfüllen somit nur relativ wenige Personen die Anforderungen an leitende Angestellte aus dem BetrVG.
Das Gesetz sieht jedoch auch für leitende Angestellte die Möglichkeit vor, im Betrieb Einfluss zu nehmen.
Nein! Leitende Angestellte sind von den Schutzvorschriften, die die durchschnittliche Arbeitszeit werktags auf 8 Stunden täglich beschränken, nicht betroffen (§ 3 ArbZG).
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Lange bevor der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, greift die sorgfältige Beratung des Unternehmers im Arbeitsrecht.
Dabei geht es auch um steuerrechtliche, unternehmensrechtliche und arbeitspsychologische Herausforderungen, bevor Teams eingerichtet oder Abteilungen auf- und andere abgebaut werden.