×

Das Direktionsrecht des Unternehmers als Führungsinstrument?

Das Direktions- oder auch Weisungsrecht kann eines der wichtigsten Instrumente eines Unternehmers sein. Allerdings muss man dazu wissen, zu welchen Handlungen Unternehmer durch das Direktionsrecht befähigt werden und wo die Grenzen des Direktionsrechts liegen. Folgendes sollten Unternehmer über das Direktionsrecht wissen!

Arbeitsrecht kann im Unternehmeralltag schnell ein Minenfeld werden.
Kleine Rechtsfehler am Anfang rächen sich durch große ökonomische Nachteile am Schluss. Lange bevor beispielsweise ein neuer Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, greift die sorgfältige Beratung des Unternehmers im Arbeitsrecht.

Was beinhaltet das Direktionsrecht und wo liegen seine Grenzen?

Das Direktionsrecht sichert den reibungslosen Betriebsablauf, denn es befähigt den Unternehmer, den Arbeitnehmer entsprechend den wechselnden betrieblichen Erfordernissen einzusetzen.

Doch was muss der Arbeitgeber bei seinen Weisungen beachten? Und wo liegen die Grenzen dieses Rechtes?

Worauf bezieht sich das Direktionsrecht?

  • 106 GewO regelt, dass der Arbeitgeber den Ort, die Zeit und den Inhalt der Arbeitsleistung nach „billigem Ermessen“ näher bestimmen kann.
  • Unter dem „billigen Ermessen“ versteht man eine Pflicht des Arbeitgebers, auf die Interessen und Lebensumstände seines Angestellten Rücksicht zu nehmen. Auch die Grundrechte des Arbeitnehmers sind zu beachten (BAG 2013 – 10 AZR 915/12).
  • Die Arbeitsbedingungen dürfen allerdings weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag oder in sonstigen Vereinbarungen näher festgelegt sein.

Muss das Direktionsrecht formgebunden ausgeübt werden?

Nein! Das Direktionsrecht ist nicht formgebunden. Anweisungen sind zum Beispiel durch Mails, Gespräche oder Zunicken denkbar.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber längere Zeit nicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht hat?

Das Weisungsrecht besteht auch, wenn der Arbeitgeber längere Zeit nicht davon Gebrauch gemacht hat.

  • Mit einer Anweisung, die von seinen regulären Arbeitsaufgaben abweicht, muss der Arbeitnehmer immer rechnen.

Wer trägt das Risiko für unbillige Weisungen?

• Wenn der Arbeitgeber seinem Angestellten auf Grund einer unbilligen Weisung, der der Angestellte nicht gefolgt ist, kündigt, so ist die Kündigung nicht wirksam.
• Wenn der Arbeitnehmer einer Weisung nicht nachkommt, weil er sie für unbillig hält, trägt er jedoch das Risiko, wenn später festgestellt werden sollte, dass die Anweisung doch rechtmäßig war (BAG 2017 – 5 AS 7/17).

Arbeitsrecht für Unternehmer heißt: Flexibilität, Rechtskenntnis und gute Berater.

Kanzlei
Schacht & Kollegen

Jetzt Ihre Frage stellen:

Telefon: +49 9831 67 07-0
Fax: 09831 67 07-45
Mail: info@dres-schacht.de

Unsere weiteren Kompetenzen:

Aufsätze
für Unternehmer

Blog
Unternehmerrechte

Arbeitsrecht. Einfach erklärt.

Lese-Tipp: Nicht unterstrichene Begriffe finden Sie links:

Abfindung im Arbeitsrecht
Abmahnung
Änderungskündigung
Anforderungsprofil
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Arbeitsplatzabbau
Arbeitsplatzgarantie
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Arbeitszeitkonto
Aufhebungsvertrag
Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
Ausländische Arbeitnehmer
Ausschlussfristen
außerordentliche Kündigung
Beschäftigungsverbot
Beteiligungsrechte
betriebliche Eingliederungsmanagement
betriebsbedingte Kündigungen
Betriebsfrieden
Betriebsrat
Betriebsübergang
Betriebsvereinbarungen
Beweislast
compliance
Darlegungs- und Beweislast
Direktionsrecht des Unternehmers
Datenschutz
Direktionsrecht
Eignungsmangel
Eingruppierung
Entgeltgestaltung
Entwicklungsklausel
Fortbildungskosten
fristlose Kündigung
Fristvertrag
Gehaltskürzungen
Höchstdauer der Befristung
Interessenausgleich
internal investigation
interne Ermittlung
Krankenhaus-Arbeitsrecht
Krankenhausträger
krankheitsbedingte dauerhafte Leistungsunfähigkeit
Kündigung
Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer
Kündigungsschutzverfahren
leidensgerechter Arbeitsplatz
Leiharbeit
leistungsschwache Arbeitnehmer
leistungsschwacher Arbeitnehmer
Lohnkürzungen
low performer
Minderleistung
Minderungsrecht
Mindestlohn
Mindestlohngesetz
Mitarbeitervertretung
Personalrat
personenbedingte Kündigung
Präventionsverfahren beim Inklusionsamt
Schwerbehindertenvertretung
Sozialabgaben
Sozialauswahl
Sozialplan
Steuerhinterziehung
Störung des Betriebsfriedens
Überstunden
Umstrukturierung
Umstrukturierungsmaßnahmen
Unkündbarkeit
Unternehmer
Verdachtskündigung
verhaltensbedingte Kündigung
Versetzung
Videoüberwachung
Weiterbildungszeugnis
Zustimmungsverweigerung

Rechtsanwalt Stefan Schröter

Meine Kompetenzen:

Meine Assistentin:

Julia Reiser
Mail: j.reiser@dres-schacht.de
Telefon: 09831 / 67 07-0

„Masterclass“ Arbeitsrecht

Lange bevor der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsvertrag unterschreibt, greift die sorgfältige Beratung des Unternehmers im Arbeitsrecht.
Dabei geht es auch um steuerrechtliche, unternehmensrechtliche und arbeitspsychologische Herausforderungen, bevor Teams eingerichtet oder Abteilungen auf- und andere abgebaut werden.