Das Direktionsrecht sichert den reibungslosen Betriebsablauf, denn es befähigt den Unternehmer, den Arbeitnehmer entsprechend den wechselnden betrieblichen Erfordernissen einzusetzen.
Doch was muss der Arbeitgeber bei seinen Weisungen beachten? Und wo liegen die Grenzen dieses Rechtes?
Muss das Direktionsrecht formgebunden ausgeübt werden?
Nein! Das Direktionsrecht ist nicht formgebunden. Anweisungen sind zum Beispiel durch Mails, Gespräche oder Zunicken denkbar.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber längere Zeit nicht von seinem Weisungsrecht Gebrauch gemacht hat?
Das Weisungsrecht besteht auch, wenn der Arbeitgeber längere Zeit nicht davon Gebrauch gemacht hat.
- Mit einer Anweisung, die von seinen regulären Arbeitsaufgaben abweicht, muss der Arbeitnehmer immer rechnen.
Wer trägt das Risiko für unbillige Weisungen?
• Wenn der Arbeitgeber seinem Angestellten auf Grund einer unbilligen Weisung, der der Angestellte nicht gefolgt ist, kündigt, so ist die Kündigung nicht wirksam.
• Wenn der Arbeitnehmer einer Weisung nicht nachkommt, weil er sie für unbillig hält, trägt er jedoch das Risiko, wenn später festgestellt werden sollte, dass die Anweisung doch rechtmäßig war (BAG 2017 – 5 AS 7/17).