Welche Vorteile bieten sich für den Arbeitgeber?
Unternehmen lassen sich häufig durch den befürchteten Aufwand eines BEM abschrecken und warten mit den Maßnahmen zu lange. Im Vergleich zu den Personalkosten, die durch langfristig erkrankte Mitarbeiter entstehen, ist der Aufwand eines BEMs jedoch in der Regel wesentlich geringer.
- Kostenminimierung durch minimierte Krankheitsausfälle.
- Entlassungs- und Einstellungskosten können begrenzt werden.
- Die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter wird erhalten oder sogar gesteigert.
- Das Image des Unternehmens kann verbessert werden.
- Das Unternehmen wird durch eine effektive Konfliktlösung zum attraktiven Arbeitgeber.
Wie können Mitarbeiter zu einem BEM motiviert werden?
Häufig befürchten Mitarbeiter, dass sie durch ein BEM unter Druck gesetzt werden und im schlimmsten Fall ihren Arbeitsplatz verlieren. Dabei sollen die Maßnahmen das Gegenteil bewirken! Vor den Mitarbeitern sollte klar kommuniziert werden, dass eine gemeinsame Lösung und die Erhaltung des Arbeitsplatzes angestrebt werden.
Welche Maßnahmen sind im Rahmen eines BEM sinnvoll?
Zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gehören alle Maßnahmen, um Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderung dauerhaft an einem leidensgerechten Arbeitsplatz einzusetzen.
- Stufenweise Wiedereingliederung nach § 74 SGB V durch medizinische Hilfen (z. B. Steh-Sitz-Arbeitsplatz)
- Anpassungen bei der Arbeitsorganisation (z.B. neue Abläufe oder Teilzeit)
- Verbesserung des Arbeitsklimas
- Weiterbildung, Training oder Coaching
Was sollte am Ende des BEM beachtet werden?
Der Mitarbeiter sollte zu einem Abschlussgespräch eingeladen werden. Das Ergebnis dem BEM sollte einvernehmlich festgelegt und dokumentiert werden.
Was ist, wenn das BEM scheitert?
Auch wenn das BEM auf eine Eingliederung und nicht auf eine krankheitsbedingte Kündigung abzielt, kann es eine spätere Kündigung erleichtern. Arbeitsgerichte beziehen im Rahmen von Kündigungsschutzklagen häufig mit ein, ob ein Wiedereingliederungsmanagement stattgefunden hat (BAG 10.12.2009, 2 AZR 400/08). Für diesen Fall ist es wichtig, dass der Arbeitgeber vorbereitet ist und den Prozess genau dokumentiert hat.
- Der Mitarbeiter sollte schriftlich eingeladen werden.
- Der Mitarbeiter sollte um eine schriftliche Rückmeldung gebeten werden.
- Der Einladung sollte eine Datenschutzbelehrung als Anlage beigefügt werden.
- Der weitere Verlauf des BEM sollte genau dokumentiert werden.