Wer trägt die Beweislast bei Schadensersatzansprüchen gegen den Geschäftsführer einer GmbH?
Vor dem BGH verklagte eine GmbH den Geschäftsführer der Gesellschaft auf Schadensersatz. Das Gericht beschäftigte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage wer, die Darlegungs- und Beweislast trägt, wenn Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH aus § 43 Abs. 2 GmbHG geltend gemacht werden.
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