Aufsichtsräte sind zur eigenständigen Risikoanalyse verpflichtet!
Die gescheiterte VW Übernahme durch Porsche hat im Jahr 2012 das Oberlandesgericht Stuttgart beschäftigt. Im Zuge der Verhandlungen hatte ein Mitglied des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE eingeräumt, Probleme zu haben, das Vorgehen des Unternehmens zu erfassen und zu beurteilen.
Kann eine solche Aussage den Entlastungsbeschluss des gesamten Aufsichtsrates gefährden? Und wie wirkt es sich aus, wenn die Aussage nicht den Tatsachen entspricht?