Dauerhafte Änderung bei der Insolvenzantragspflicht geplant
Die Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts tritt zum 01.01.2021 in Kraft und ist vor allem wegen des geplanten Restrukturierungsrahmens in aller Munde. Allerdings kommen mit der Reform noch viele weitere Änderungen. Unter anderem soll die Frist zur Stellung des Insolvenzantrages verlängert werden.